Kredit trotz Bürgschaft

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Wer sich für einen Kredit trotz Bürgschaft entscheidet, der muss einiges beachten. Eine Bürgschaft stellt eine Eventualverpflichtung dar, das heißt, dass der Bürge bei einem Kreditausfall seitens des Kreditnehmers die Raten weiterbezahlen muss. Durch die selbstschuldnerische Bürgschaft die Banken gerne verlangen, ist der Bürge dem Schuldner gleichgestellt. Das bedeutet auch wieder, zahlt der Kunde seine Raten nicht, so muss sie der Bürge weiterbezahlen. Die Bank muss bei dieser Art der Bürgschaft keinerlei Mahnungen aussprechen.

Der Bürge muss dazu auch wissen, dass er durch die Bürgschaft, die ja in die Schufa eintragen wird, seine eigene Bonität reduziert. Benötigt er selber einen Kredit, so kann die Bank unter Umständen ablehnen, weil die Bonität durch die Bürgschaft nicht mehr ausreichend ist. Man kann eine Bürgschaft wie ein eigener Kredit betrachten. Ein Kredit trotz Bürgschaft sollte deshalb eine sorgfältige Planung haben.

Der Kredit trotz Bürgschaft – die Bürgschaft

Wenn ein Kreditsuchender einen Kredit beantragt und seine Bonität ist nicht ausreichend, verlangt die Bank Sicherheiten. Das können wertige Sachsicherheiten sein, eine Immobilie oder beleihbare Versicherungen. Können diese nicht nachgewiesen werden, spricht die Bank von einer Bürgschaft. Der Kunde könnte dann mit einem Bürgen den Kredit erhalten. Der Bürge ist dann die Absicherung für den Kredit, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Dann muss dies der Bürge tun.

Die wenigsten Banken weisen einen Bürgen auf die Bedeutung und das Risiko einer Bürgschaft hin. Eine Bürgschaft kann den finanziellen Ruin für den Bürgen bedeuten. Wird die wirtschaftliche Lage des Kunden nicht ausreichend geprüft und kann er bei einem Kreditausfall seitens des Kreditnehmers die anfallenden Raten nicht bezahlen, so wird sich die Bank an den Bürgen halten und diesen gegebenenfalls pfänden.

Generell darf eine Bürgschaft nur zustande kommen, wenn der Bürge die Bürgschaft mit seinen finanziellen Möglichkeiten problemlos bezahlen kann, sollte es zum Fall der Fälle kommen. Vor einiger Zeit wurden Bürgschaften von Familienmitgliedern gegeben. Es kam zum Kreditausfall und der Bürge konnte nicht zahlen, da er überhaupt kein Einkommen hatte. Ein Urteil hat nun diese Bürgschaften als sittenwidrig angesehen.

Gut beraten ist ein Bürge, wenn er sich selber bei einem Finanzexperten über das Risiko einer Bürgschaft informiert. Auch welche Bürgschaft für ihn die beste ist, kann er vom Experten erfahren. Dabei sollte der Bürge immer im Hinterkopf haben, dass er einen Kredit trotz Bürgschaft unter Umständen nur erschwert erhält.

Die Varianten der Bürgschaft

Bürgschaften gibt es in mehreren rechtlichen Varianten.
Die Ausfallbürgschaft
Diese Bürgschaft ist die normale Form der Bürgschaft. Dabei darf der Bürge erst in die Pflicht genommen werden, wenn der Schuldner alle rechtlichen Instanzen bis zur Zwangvollstreckung durchlaufen, also wenn bei ihm nichts zu holen ist. Erst dann tritt der Bürge auf und muss zahlen.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei dieser Bürgschaft ist der Bürge dem Schuldner gleichgestellt. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht zahlungsunfähig zu sein braucht, er muss lediglich die Erklärung abgeben, dass er nicht mehr zahlen kann und schon wird der Bürge fordert.
Das sind die zwei am meisten genutzten Bürgschaften. Eine Bürgschaft ist nicht wirksam, wenn eine Globalbürgschaft gefordert wird. Mit dieser bürgt der Bürge für nicht bekannte Forderungen, egal ob zukünftige oder noch gar nicht bekannte.

Diese Bürgschaften gelten als sittenwidrig. Generell zählt, egal ob der Bürge der Ehegatte ist oder ein anderes Familienmitglied, der Bürge muss finanziell in der Lage sein eventuell anfallende Forderungen bezahlen zu können. Braucht der Bürge einen Kredit trotz Bürgschaft, so hat er unter Umständen schlechte Karten. Er könnte seine Bürgschaft kündigen und somit den Kreditsuchenden im Stich lassen. Auch die Schufa ist gnadenlos und hält die Bürgschaft fest.

Der Kredit trotz Bürgschaft – wer hilft?

Wer also eine Bürgschaft eingeht und einen Kredit trotz Bürgschaft benötigt, dem kann es passieren, dass er selbst einen Bürgen benennen muss, damit seine Bonität ausreichend ist. Eine Bürgschaft ist ein Schritt der gut überlegt sein will.
Nicht nur der Bürge sollte sich die Frage stellen, bin ich bereit eine Bürgschaft mit allen Konsequenzen zu übernehmen, auch der Kreditnehmer sollte sich fragen, ob er einen Kredit trotz Bürgschaft wieder benötigt.

Er zieht damit unter Umständen Familienmitglieder oder gute Freunde mit in seine Schulden. Bevor ein Bürge sich für einen Kredit entscheidet, sollte er deswegen alle Risiken beachten. Die Bürgschaft steht in seiner Schufa. Hier sollte er vielleicht ansetzen und sich mit einer persönlichen Schufa-Abfrage seinen Score mitteilen lassen.

Hat die Bürgschaft seine Bonität derart ruiniert, dass er einen Kredit trotz Bürgschaft nur selber mit einem Bürgen erhält, sollte er versuchen aus der Bürgschaft herauszukommen. Auch hier ist sind wieder Finanzexperten gefragt, die ihm helfen können. Besteht so eine Situation dann muss der Bürge sich selber einen Bürgen suchen, der ihm den Kredit absichert. Dann geht das Spiel wieder von vorne los, ähnlich einem Kettenbrief.

Die Lösung

Lässt die Überprüfung der finanziellen Lage noch einen Spielraum, so könnte der Bürge versuchen bei seiner Hausbank einen Kredit zu erhalten. Er wird dort bekannt sein, die Bank weiß wahrscheinlich um die Bürgschaft. Die Bank wird ihm einen Dispo anbieten, den er nutzen kann, wenn er nur kurzfristig in Anspruch genommen wird. Hat der Bürge ein gutes Einkommen etwa 2.000 Euro netto und kam er seinen Zahlungsverpflichtungen stets nach, so könnte er einen Dispo von zwei bis drei Netto-Monatsgehältern erhalten.

Da die Bank aber um den Schufa-Eintrag wegen der Bürgschaft Bescheid weiß, wird ein normaler Kredit trotz Bürgschaft nicht möglich sein. Hat er aber noch Sicherheiten vorzulegen wie eine Immobilie oder beleihbare Versicherungen, könnte ein Kredit unter Umständen bewilligt werden.

Da die Bürgschaft in der Schufa wie ein negativer Eintrag behandelt wird, könnte der Bürge bei Kreditbedarf sich nach einem schufafreien Kredit umsehen. Die Gelder kommen aus dem Ausland und haben feste Vorgaben. Die Schufa bleibt außen vor, aber das Einkommen muss ausreichend hoch sein und eine feste Anstellung muss bestehen. Allerdings werden nur Kleinkredite von 3.500 Euro oder 5.000 Euro vergeben.

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