Kredit ohne Bürgen

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Für viele Kreditsuchende ist es besonders wichtig, dass ihnen die Bank einen Kredit ohne Bürgen bewilligt. Es ist zum einen prinzipiell nicht leicht, einen geeigneten Bürgen zu finden und zum anderen möchten viele Verbraucher nicht, dass Dritte in ihre finanziellen Angelegenheiten hineingezogen werden. Das ist ein verständlicher Wunsch und aus der Sicht eines Kreditsuchenden ein durchaus löblicher Gedanke, der sich auch nachvollziehen lässt. Leider haben viele Banken eine andere Sicht auf die Dinge. Für die Banken steht das mögliche Risiko eines Kreditausfalls im Vordergrund. Um dieses Risiko so klein wie möglich zu halten, fordern die Banken gern zusätzliche Sicherheiten und vergeben nicht gern einen Kredit ohne Bürgen. Kreditantragsteller, die bei der Bonitätsprüfung bestens abschneiden und ein entsprechend hohes Einkommen nachweisen, haben in der Regel kein Problem, ihren Kredit auch ohne Bürgen zu bekommen.

Der Bürge bringt der Bank mehr Sicherheit

Bei den Banken geht es im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten darum, den Kredit so zu besichern, dass ein Totalausfall nicht möglich ist. Sobald ein Kreditantragsteller verheiratet ist, aber den Kredit allein beantragt, wollen die Banken die Daten der Ehefrau nachgereicht haben, um diese mit in den Vertrag zu nehmen. Viele Banken weisen bereits bei der Antragstellung darauf hin, dass die Kreditentscheidung schneller getroffen wird, wenn Ehepaare den Kredit gemeinsam beantragen. Dabei ist es den Banken oft auch egal, wenn die Ehefrau als Mitantragsteller nur wenig verdient oder gar kein eigenes Einkommen hat. Was letztlich aber bedeutet, dass sie im Zweifel nicht wirklich haftbar gemacht werden kann. Diese Bürgschaft wäre sittenwidrig.

Bei bester Bonität ist der Kredit ohne Bürgen immer möglich

Verbraucher mit bester Bonität, einwandfreier Schufa Auskunft, gutem Einkommen, angesehenem Arbeitgeber und entsprechenden Scorewerten haben gute Chancen, dass die Bank den Kredit ohne Bürgen vergibt. In der Summe sind das aber die wenigsten Kreditnehmer. Die Bürgschaft beim Kredit ist heute eher die Regel als die Ausnahme.

Wann der Kredit ohne Bürgen nicht vergeben wird

Die Zahl derer, die ihren Kredit ohne Bürgen nicht bekommen, ist groß. Die Gründe können unterschiedlicher nicht sein. Personen mit negativer Schufa müssen immer davon ausgehen, dass wenn sie überhaupt einen Kredit bekommen, dann nur mit einer solventen Bürgschaft. Gleiches und Ähnliches gilt für Arbeitslose und Hartz IV Empfänger und andere Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen. Wer selbst kein pfändbares Einkommen nachweisen kann, braucht einen solventen Bürgen, wenn er einen Kredit haben möchte. Auch Studenten und Auszubildende bekommen in der Regel keinen Kredit, wenn sie keinen Bürgen stellen können.

Dabei ist es oft gar nicht so einfach, einen solventen Bürgen zu finden. Sobald jemand, der theoretisch die Bürgschaft übernehmen könnte, eigene Verpflichtungen hat, die ihn auslasten, ist er als Bürge für die Bank nicht werthaltig.

Was so eine Bürgschaft für den Bürgen bedeutet

Überhaupt bedeutet so eine Bürgschaft im Kreditvertrag mehr, als die Bürgen, die aus Gefälligkeit eine Bürgschaftserklärung unterschreiben, glauben. Heute ist bei Kredit die selbstschuldnerische Bürgschaft üblich. Welcher Laie weiß schon, was es damit auf sich hat. Das bedeutet, ein Bürge wird immer dann in Anspruch genommen, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt. Außerdem wird die Bürgschaftsverpflichtung von der Bank an die Schufa gemeldet. Das kann negative Folgen haben, wenn der Bürge später selbst einen Kredit aufnehmen möchte. Die Bürgschaft wird vonseiten der Banken als eine Eventualverpflichtung betrachtet. Sie belastet die Kreditwürdigkeit des Bürgen.

Jeder, der gefragt wird, ob er die Bürgschaft für einen Kredit übernehmen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er sich eine Bürgschaft erlauben kann. Wenn die Bank einen Bürgen möchte, weil der Kreditantragsteller noch in der Probezeit ist oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag nachweisen kann, kann versucht werden, die Bürgschaft entsprechend zu befristen. Während eines laufenden Kreditvertrages ist es sonst ziemlich schwer, aus einer Bürgschaft entlassen zu werden. In der Regel geben Banken da nur dann ihre Zustimmung, wenn quasi ein Bürgentausch stattfindet. Der Kreditnehmer muss der Bank einen Ersatzbürgen liefern, wenn der vorhandene Bürge aus der Bürgschaft entlassen werden möchte. So ein Bürgentausch ist aufwendig, kostet Zeit, Nerven und Geld.

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