Kredit mit Krankengeld

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Krankengeld zählt zu den Lohnersatzleistungen und ist nicht pfändbar. Für die Bank ein Grund einen Kredit abzulehnen. Ausnahmen bestätigen hier aber die Regel. Die Bank geht davon aus, wer sechs Wochen Krankengeld bezieht, der ist ernsthaft krank. Wie die Aussichten nach dem Bezug des Krankengeldes stehen, weiß weder der Kreditsuchende noch die Bank. Hat der Kreditsuchende allerdings eine Erkrankung wo voraussehbar ist, dass sie nach sechs Wochen ausgeheilt ist, man denke hier an einen Knochenbruch, so kann ein Kredit mit Krankengeld genehmigt werden.

Der Kredit mit Krankengeld – die Aussichten

Sechs Wochen Krankengeld zeigt, dass der Kreditsuchende eine ernste Erkrankung hat. Wie es nach den sechs Wochen Bezug weitergeht, wissen dann die wenigsten. Auch die Bank weiß das und lehnt einen Kredit mit Krankengeld ab. Ist es eine sehr ernste Erkrankung, kann am Ende des Krankengeldes die Arbeitslosigkeit oder die Erwerbsminderungsrente stehen. Diese beiden Bezüge sind erheblich niedriger als das vorherige Einkommen. Wie kann der Kunde dann noch die Raten von einem Kredit mit Krankengeld bezahlen, ist die Frage der Bank.

Wissen sollte der Kunde, dass Krankengeld kein pfändbares Einkommen ist, es ist eine Sozialleistung. Auch hier kann die Bank nicht zugreifen, wenn es zu einem Kreditausfall kommt. Wie die Banken auch wissen, ist das Krankengeld um einiges niedriger als das vorherige Einkommen. Banken sehen diesen Umstand als nicht kreditwürdig an. Zudem der Arbeitnehmer auch im Krankengeldbezug die Kündigung erhalten kann. Banken sehen einige Gründe, warum ein Kredit mit Krankengeld nicht genehmigt wird.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Kunde in Krankengeld kommt aber es sind noch laufende Verbindlichkeiten zu tätigen. Hier wird die Bank nichts unternehmen, solange der Kunde diese Verbindlichkeiten ordnungsgemäß bedienen kann. Die Bank verhält sich so rigide weil sie einige Kreditnehmer hat, die ihren Verbindlichkeiten aufgrund der vorgeschilderten Situation nicht mehr bezahlen können. Oft wird da nach einer Ratenstundung nachgefragt.

Wenn abzusehen ist, dass Raten nicht mehr bezahlt werden können, dann sollte der Kreditnehmer schnell reagieren. Ein Gespräch mit der Bank wird beiden einen Ausweg zeigen. Schließlich ist die Bank an ihrem verliehenen Geld interessiert.

Der Kredit mit Krankengeld beim Händler

Stehen dringende Anschaffungen an, so kann der Kunde sich im Handel umsehen. Diese Kredite unterliegen keiner so strengen Bonitätsprüfung. Ist der Kreditbedarf nicht so hoch, so genügt schon die Nennung des Arbeitgebers und der Kredit ist genehmigt. Denn wer Krankengeld bezieht, der hat ja auch einen Arbeitgeber. Nur wie lange die Einnahmen noch ordentlich fließen, weiß weder der Kunde noch der Händler.

Deshalb sollte es dem Kunden ein Ansinnen sein, dass er sich nicht übernimmt. Es muss bestimmt nicht in der momentanen Lage der amerikanische Kühlschrank sein, der so tolle Eiswürfel macht. Ist der alte Kühlschrank noch funktionsfähig, so sollte dieser auch noch genutzt werden, bis sich die finanzielle Lage des Kunden erholt hat.

Auch der Versandhandel zeigt sich kooperativ. Ist der Kunde dort Bestandskunde so kann er bis zu einem bestimmten Betrag einen Kredit erhalten. Natürlich nicht in bar, sondern mit Produkten. Selbst bei einem Autokredit zeigen sich Händlerbanken großzügig. Gerade wer beim Händler oder bei der Händlerbank bekannt ist und einen guten Ruf hat, der hat große Chancen einen Autokredit zu erhalten. Allerdings wird ein Kredit mit Krankengeld und Barauszahlung schwieriger werden.

Der Dispo und die Kreditsicherung

Der Kredit mit Krankengeld könnte auch den Dispo betreffen. Wenn die Waschmaschine defekt ist oder der Gefrierschrank, so könnten diese Anschaffungen durchaus mit dem Dispo bezahlt werden. Bezieht der Kunde auch Krankengeld, so hat er seinen Dispo wahrscheinlich schon vor dem Krankengeldbezug. Hatte er nun 2.000 Euro netto verdient, so könnte ihm die Bank einen Dispo über 9.000 Euro bereitgestellt haben. Mit diesem Betrag lassen sich einige Anschaffungen tätigen.

Aber so leicht die Benutzung des Dispo ist, so schnell kann der Kunde in die Schuldenfalle geraten. Gerade in seiner etwas angespannten finanziellen Situation, wo keiner weiß was nach dem Krankengeldbezug kommt, sollte der Kunde sorgfältig mit seinen Finanzen umgehen. Der Dispo ist ein teurer Kredit, er hat ein Zinsniveau im zweistelligen Bereich. Wird er über den Kreditrahmen hinaus genutzt, so fallen erneut Zinsen an. Lässt der Kunde nun zur Rückführung des Dispo nichts stehen, so summiert sich die Summe immer mehr, bis das Gehalt den Dispo nicht mehr abdeckt.

Spätestens dann sollte ein Ratenkredit aufgenommen werden, was aber in der Situation des Kunden nicht einfach ist. Bekommt er von seiner Bank keinen Geld mehr ausbezahlt, weil der Dispo hoffnungslos überzogen ist, sollte der Kunde über eine Kreditsicherung nachdenken. Banken sich eher bereit einen Kredit mit Krankengeld zu bewilligen, wenn beispielsweise ein zweiter Kreditnehmer oder ein Bürge genannt werden kann.

Diese Version der Kreditsicherung ist für den Kunden sinnvoll, der nicht Haus und Hof an die Bank verpfänden will, indem er seine Immobilie als Pfand einsetzt. Als zweiter Kreditnehmer könnte die Ehepartnerin oder Freund/Freundin den Kreditvertrag mit unterschreiben. Allerdings sind dann beide Kreditnehmer verpflichtet den Kredit zurückbezahlen.

Wer einen Bürgen benennen kann, der sollte sich im Verwandten – oder Bekanntenkreis umhören. Oft stellen sich Eltern, Großeltern oder umgekehrt Kinder oder Enkel als Bürgen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Bürge solvent ist. Das sind ein ausreichend hohes Einkommen, eine saubere Schufa und eine feste Anstellung. Es geht nicht, dass ein Bürge in den Kreditvertrag mit einsteigt und hat kein Einkommen. Damit wird die Bürgschaft als sittenwidrig angesehen.

Der Bürge muss auch umfassend über die Bürgschaft informiert werden. Er muss wissen, dass seine eigene Bonität leidet, da die Bürgschaft in die Schufa eingetragen wird. Zudem muss er problemlos in der Lage sein, bei einem eventuellen Kreditausfall die Raten zahlen zu können.

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