Kredit mit einer Lohnabrechnung

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Die Lohnabrechnung bescheinigt ebenso wie eine Gehaltsabrechnung die Arbeitseinkünfte eines abhängig Beschäftigten. Die Umgangssprache verwendet beide Begriffe oft synonym. Lohnempfänger machen jedoch die Erfahrung, dass zwischen einem Kredit mit Lohnabrechnung und einem Darlehen mit Gehaltsabrechnung ein Unterschied besteht.

Der Unterschied zwischen Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung

Das Gehalt ist monatlich identisch, lediglich für geleistete Mehrarbeit oder für eine ausnahmsweise Tätigkeit an Feiertagen sind Zuschläge möglich. Der Lohn wird hingegen anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zuzüglich der gesetzlich festgelegten Entgelte für Lohnfortzahlungen an Krankheitstagen sowie während des Urlaubs und an Feiertagen errechnet. Somit ergeben sich zwangsläufig monatliche Unterschiede im Arbeitsentgelt der Lohnempfänger. Eine weitere Besonderheit, die den Antrag auf einen Kredit mit einer Lohnabrechnung zusätzlich erschwert, stellt die zunehmende Vereinbarung einer Mindestarbeitszeit von weniger als den üblicherweise geleisteten Arbeitsstunden dar.

Diese ursprünglich in Callcentern entwickelte Form der Arbeitsvertragsgestaltung wälzt das Risiko eines Auftragsmangels auf den Arbeitnehmer ab und nimmt ihm grundsätzlich die Möglichkeit auf Bezug von Kurzarbeitergeld, solange die vertraglich zugesicherten Mindeststunden nicht unterschritten werden. Die weiteren Arbeitsstunden erscheinen bei diesem Modell auf der Lohnabrechnung nicht als Überstunden, da sie mit dem normalen Lohn ohne Zuschläge vergütet werden.

Der Bankkredit mit einer Lohnabrechnung

Da das Lohneinkommen monatlichen Schwankungen unterliegt, vergeben viele Geldinstitute einen Kredit nicht mit nur einer Lohnabrechnung, sondern verlangen die Vorlage der Abrechnungen des Arbeitsentgelts von mindestens drei Monaten. Für den Kreditsuchenden positiv ist, wenn die Bank den Durchschnittslohn des nachzuweisenden Zeitraums als Grundlage für die Entscheidung verwendet. Verbreiteter ist jedoch die Durchführung der Haushaltsrechnung mit dem niedrigsten belegten Einkommen, von welchem Geldinstitute erkennbare Vergütungen für Überstunden abziehen.

Einige Geldinstitute rechnen bei der Vereinbarung einer Mindestarbeitszeit im Arbeitsvertrag das Einkommen auf diese geringe Stundenzahl runter, so dass die Kreditvergabe ohne einen weiteren Antragsteller kaum möglich ist. Der Mitantragsteller erzielt im Idealfall ein regelmäßiges Gehalt oder verfügt zumindest bei Lohnempfang über einen klassischen Vollzeit-Arbeitsvertrag. Zum Teil lehnen Geldinstitute Lohnempfänger wegen ihres schwankenden Monatseinkommens sogar generell als Kunden bei Ratenkrediten ab. Für die Einräumung eines Dispositionskredites verlangen hingegen die wenigsten Geldinstitute die Vorlage einer Lohnabrechnung. Sie begnügen sich vielmehr mit den leicht nachvollziehbaren regelmäßigen Geldeingängen, wobei sie die bei Lohnerhalt unvermeidbaren Schwankungen in dessen exakter Höhe akzeptieren.

Alternativen zum Bankkredit mit einer Lohnabrechnung

Versandhändler und stationäre Geschäfte verlangen nur bei höheren Kaufsummen einen Einkommensnachweis für eine Ratenzahlung und akzeptieren in diesem Fall zumeist eine Lohnabrechnung. Auf Webseiten zur Darlehensvermittlung zwischen Privatpersonen lässt sich ebenfalls ein Kredit mit einer Lohnabrechnung beantragen. Je nach gewählter Vermittlungsplattform wird ein Einkommensnachweis verlangt oder dessen Einsendung oder Nichteinsendung der Entscheidung des Kreditsuchenden überlassen. Die privaten Kreditgeber erhalten eine Information über die Vorlage des Einkommensbeleges, wobei eine Lohnabrechnung ebenso wie eine Gehaltsabrechnung akzeptiert wird. In der genauen Beschreibung der Kreditanfrage ist es sinnvoll, den Beschäftigungsstatus als Lohnempfänger zu erwähnen.

Grund ist, dass privaten Kreditgebern die Schwierigkeit der Kreditaufnahme mit einer Lohnabrechnung bei herkömmlichen Banken bekannt ist und sie aus betroffenen Antragstellern aus sozialen Erwägungen bevorzugt ein Darlehen geben. Am wichtigsten ist die genaue Angabe des Verwendungszwecks, da viele Privatkreditgeber ihre Entscheidungen vorrangig danach treffen, ob sie die Mittelverwendung persönlich als förderungswürdig einstufen.

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