Kredit mit Bürgschaft

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Banken haben eindeutige Regeln, nach denen sie einen Kredit vergeben dürfen. Als erstes brauchen sie die Sicherheit, dass der Kreditnehmer das geliehene Geld mit Zinsen zurückzahlen kann. Als Sicherheit kann ein festes, ausreichend hohes Einkommen des Kreditnehmers dienen und / oder Wertgegenstände, Immobilien und auch Lebensversicherungen, auf die die Bank im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zugreifen kann.

Wenn keine Sicherheiten vorhanden sind, wird die Bonität des Kunden als schwach eingestuft und er wird keinen Kredit bekommen. Wird ein Kreditantrag von der Bank abgelehnt, sieht die Bank nach eingehender Prüfung ein zu hohes Kreditrisiko, das heißt, der Kunde kann sich die Kreditraten voraussichtlich nicht leisten.

Was tun, wenn die Bank einen Kreditantrag wegen schwacher Bonität abgelehnt hat?
Jetzt sind die Möglichkeiten, an einen Kredit zu kommen, sehr reduziert. Entweder findet sich ein privater Geldgeber oder man kann versuchen, einen teuren Auslandskredit aufnehmen, den man ohne Sicherheiten, dafür aber mit teilweise extrem hohen Zinsen Bearbeitungsgebühren bekommt.

Die beste Lösung des Problems kann aber ein Kredit mit Bürgschaft von der Bank sein. Als Bürge kann ein Verwandter, Bekannter oder Freund mit guter Bonität in Frage kommen. Der Bürge haftet gegenüber der Bank für die volle Abzahlung des Kredits, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug kommt. Wenn zwei Personen für die Kreditrückzahlung haften, hat die Bank genug Sicherheit, ihr Geld wieder zu bekommen und darf den Kredit vergeben.

Ein Kredit mit Bürgschaft sollte gut überlegt sein

Bei einem Kredit mit Bürgschaft liegen die Vorteile eindeutig beim Kreditnehmer, die Risiken dagegen beim Bürgen. Der Bürge hat keinerlei Nutzen durch seine Bürgschaft, aber im schlimmsten Fall sehr negative finanzielle Folgen zu tragen. Er sollte prüfen, wie weit seine finanziellen Mittel für ihn selbst überhaupt noch ausreichend sind, wenn er zur Zahlung einspringen muss. Oft wird eine Bürgschaft als reine Formsache dargestellt. Das ist sie auch, wenn der Kreditnehmer tatsächlich den Kredit komplett selber abbezahlt.

Sobald aber der Kreditnehmer nicht mehr abbezahlen kann oder will, muss sofort der Bürge einspringen, ohne dass die Bank irgendwelche Maßnahmen wie zum Beispiel eine Pfändung einleitet, um den Kreditnehmer doch noch zur Zahlung zu bewegen. Der Bürge sollte auch im Vorfeld mit dem Kreditnehmer klären, wie er sein Geld zurückbekommt, wenn er von der Bank zur Kasse gebeten wird. Ohne schriftliche Vereinbarung kann der Bürge vom Kreditnehmer nichts zurückfordern. Alle, die an einem Kredit mit Bürgschaft beteiligt sind, sollten sich darauf nur einlassen nach ausreichender Bedenkzeit und reiflichen Überlegungen.

Kann ein Kredit mit Bürgschaft vermieden werden?

Eine Kreditbürgschaft wird vom Kreditanbieter meist gefordert, wenn die Bonität des Antragstellers nicht ausreichend ist. Meist ist diese Forderung nach Kreditsicherheit berechtigt, aber nicht immer. Manche Kreditanbieter fordern aber in jedem Fall einen Bürgen, um den Kredit doppelt abzusichern. Es gibt zum Beispiel Kreditanbieter, die generell die Bürgschaft des Ehepartners fordern, wenn die Kreditsumme 10.000 Euro übersteigt.

Wenn aber der kreditnehmende Ehepartner über eine gute Bonität verfügt, sollte er ohne die Bürgschaft des Ehepartners auskommen dürfen. Man könnte die Bedingungen verschiedener Kreditanbieter überprüfen – in manchen Fällen kann vielleicht auf einen Bürgen verzichtet werden.

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