Kredit für Wenigverdiener

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Dass Menschen, die wenig verdienen, eher einen Kredit brauchen, als Menschen mit gutem Einkommen, ist einleuchtend. Trotzdem haben die Banken keinen speziellen Kredit für Wenigverdiener im Portfolio.

Es stellt sich ja auch die Frage, wie sollte ein Kredit für Wenigverdiener sich von normalen Kreditangeboten unterscheiden? Für Menschen mit geringem Einkommen ist besonders wichtig, dass sie sich die Rate leisten können. Da wundert es nicht, dass ein Kredit für Wenigverdiener immer eine möglichst lange Laufzeit haben sollte, damit die Rate entsprechend niedrig ist.

Warum Wenigverdiener Probleme mit der Genehmigung bekommen

Menschen mit geringem Einkommen haben grundsätzlich nicht so viel Geld für Konsumzwecke zur Verfügung. Das macht sie besonders anfällig dafür, sich Konsumwünsche mithilfe von Krediten zu erfüllen. Hier ein neuer Fernseher für 1.000 Euro auf Kredit, da ein Smartphone auf Kredit und im Versandhaus die Kleidung für die Kinder auf Raten bestellen. So geht es in vielen deutschen Haushalten zu, in denen Menschen leben, die wenig verdienen. Im Prinzip können Wenigverdiener sich darüber freuen, wenn sie überhaupt kreditwürdig sind.

Worauf bei Kreditaufnahme zu achten ist

Wenn Wenigverdiener einen Kredit aufnehmen wollen, sollten sie darauf achten, den Kreditbetrag nicht zu hoch zu wählen und die Laufzeit des Kredites so zu planen, dass die monatliche Rate aus dem frei verfügbaren Einkommen gezahlt werden kann. Das ist dann auch das Hauptproblem, bei Menschen mit geringem Einkommen. Sie gehen häufig davon aus, dass Sozialleistungen wie Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I oder II zum Einkommen hinzugerechnet werden können.

Das ist so nicht. Wenn Banken einen Kredit für Wenigverdiener bearbeiten, zählt bei der Haushaltsrechnung, über die das frei verfügbare Einkommen ermittelt wird, nur das pfändbare Einkommen. Alle anderen Transferleistungen bleiben außen vor. Das macht es für Geringverdiener so schwierig, pfändbares Einkommen nachzuweisen.

Kredit nur mit Bürgschaft

Wenn Banken Kreditanfragen von Menschen mit geringem Einkommen aufgrund des geringen Einkommens nicht gleich ablehnen, weil die Schufa Auskunft in Ordnung ist, fordern sie als zusätzliche Sicherheit eine solvente Bürgschaft. Geringverdiener sollten also immer damit rechnen, dass wenn überhaupt, der Kredit nur bewilligt wird, wenn ein solventer Bürge mit in den Vertrag geht.

Wer sich im Vorfeld bemüht und den Antrag gleich gemeinsam mit einem guten Bürgen einreicht, verringert die Bearbeitungszeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit bewilligt wird. Andererseits ist aber auch gleich ein Bürge mit in der Pflicht. Wer es zuerst allein probiert und den Bürgen nur dann nachreicht, wenn er tatsächlich gefordert wird, tut seinem potenziellen Bürgen einen Gefallen. Die Bank wird nie von sich aus sagen, diesen Bürgen brauchen wir nicht. So wird möglicherweise ein Bürge in Anspruch genommen, obwohl der Kredit auch ohne Bürgschaft durchgegangen wäre.

Unser Tipp: Einen Bürgen immer nur auf Anforderung einreichen, nie freiwillig!!!

Vorsicht hohe Verschuldungsgefahr

Nicht zu vernachlässigen ist bei Geringverdienern natürlich die besonders hohe Gefahr der Verschuldung. Selbst wenn sie sich den Kredit zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme noch leisten können, kann sich das Blatt schnell wenden. Wenn ein Wenigverdiener seinen Job verliert, hat er zwar möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, das wird aber so gering ausfallen, dass es Probleme mit der Ratenzahlung geben kann.

Menschen mit geringem Einkommen sind extrem gefährdet, in die Schuldenfalle zu geraten. Von daher sollte ein Kredit für Wenigverdiener nur im Ausnahmefall zur Disposition stehen.

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