Sofortkredit mit wenig Einkommen

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Geringverdiener stehen häufig vor der Frage, ob auch ein Sofortkredit mit wenig Einkommen zu bekommen ist. Theoretisch müsste das so sein, weil es logisch ist, dass jemand mit wenig Einkommen nicht so viel sparen kann, wie jemand, der gut verdient. Aber die Praxis sieht anders aus. Die meisten Banken vergeben den Sofortkredit mit wenig Einkommen des Antragstellers nur an Kreditnehmer, die zusätzliche Sicherheiten stellen können. Wichtig ist, dass es sich um pfändbares Einkommen handelt und die Bonität ansonsten in Ordnung ist. Schwierig oder bisweilen unmöglich wird ein Sofortkredit bei wenig Einkommen, wenn Kreditsuchende eine schlechte Schufa haben oder bei der Bank bereits Kredite liefen, die nicht sauber bezahlt wurden.

Kann kein pfändbares Einkommen nachgewiesen werden, weil Antragsteller arbeitslos sind oder andere Sozialleistungen beziehen, die nicht zum pfändbaren Einkommen gehören wie Elterngeld oder Krankengeld ist es nur mit einer sehr guten Bürgschaft möglich, einen Sofortkredit zu bekommen.

Den Sofortkredit bekommt, wer gut verdient

Heute ist es gang und gäbe, Konsumwünsche mithilfe von Krediten zu realisieren. Kreditwürdige Verbraucher haben es leicht, überall einen Kredit aufzunehmen. Immer problematisch sein wird es, wenn es um einen Sofortkredit mit wenig Einkommen geht. Sobald Kunden nicht in das vorgeschriebene Raster passen, fallen sie aus dem Bearbeitungssystem, sodass eine manuelle Nachbearbeitung erfolgen muss. Ein Sofortkredit ist das dann sowieso nicht mehr, weil nichts sofort passiert. Die Ratenkredite sind heute standardisierte Bankprodukte. Deshalb können Sofortkredite angeboten werden. Die Bearbeitung erfolgt bei den Banken automatisch und das System genehmigt Anfragen für kreditwürdige Kunden. Der Sofortkredit wird innerhalb von wenigen Minuten bearbeitet.

Vorab selbst eine Haushaltsrechnung anstellen

Wer nur ein geringes Einkommen hat und einen Kredit beantragen möchte, kann sich selbst ausrechnen, ob das Einkommen für eine Kreditvergabe ausreichend ist. Dabei müssen von den monatlichen Einnahmen die monatlichen Ausgaben abgezogen werden. Was unterm Strich bleibt, ist das sogenannte frei verfügbare Einkommen. Das muss so hoch sein, dass sich die Rate davon bezahlen lässt. Grundlage für die Berechnung des frei verfügbaren Einkommens ist das Nettoeinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder eine Rente. Andere Einnahmen, zu denen Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld oder andere Lohnersatzleistungen gehören, dürfen nicht hinzugezählt werden. Vonseiten der Banken wird dieses Einkommen nicht angerechnet, weil es nicht pfändbar ist.

Sofortkredit mit wenig Einkommen nur mit Bürgschaft

Wenn Kreditsuchende eine eigene Haushaltsrechnung angestellt haben und im Ergebnis feststellen, dass es eng ist oder nicht reicht, sollten sie vorab Gedanken darüber machen, wie sie den Sofortkredit zusätzlich besichern können. Meistens reicht es den Banken, wenn es um einen Sofortkredit mit wenig Einkommen geht, dass der Kreditantragsteller einen geeigneten Bürgen als zusätzliche Sicherheit mit in den Vertrag aufnimmt.

Was ein Bürge wissen sollte

Die Bürgschaftserklärungen werden meistens unterschrieben, ohne dass sich die Bürgen überhaupt darüber im Klaren sind, was sie da unterschreiben. Normalerweise handelt es sich bei Sofortkrediten zu Konsumzwecken um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Vonseiten der Banken wird diese Bürgschaft wie eine Eventualverpflichtung gewertet. Das bedeutet für den Bürgen, dass er seine Kreditwürdigkeit für den Zeitraum der Bürgschaft freiwillig einschränkt, weil die Rate in seiner Haushaltsrechnung angerechnet wird. Geht ein Bürge die die Bürgschaft zum Beispiel nur ein, weil der Kreditnehmer in der Probezeit ist, sollte versucht werden, die Bürgschaft zu zeitlich so zu befristen, bis der Kreditantragsteller die Probezeit erfolgreich bestanden hat und gegenüber der Bank seine Festanstellung nachweisen kann. Die Probezeit dauert nicht länger als sechs Monate, da ist es nicht notwendig, über 60 Monate oder länger eine Bürgschaft zu übernehmen. Will ein Bürge während der Laufzeit des Kredites, für den er bürgt, aus der Bürgschaft entlassen werden, stimmen die meisten Banken nur zu, wenn ein Bürgentausch stattfindet.

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