Kredit trotz Mutterschutz

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Für viele Paare ist ihr Lebensglück ein Kind. Ist es dann soweit, das Kind kündigt sich an, die Frau ist schwanger. Neben aller Freude kann es aber auch zu finanziellen Sorgen kommen. Soviel muss bedacht werden, wie soll das Kinderzimmer aussehen, die Erstausstattung für das Kind wird fällig und auch der Kinderwagen oder der Stubenwagen müssen ausgesucht werden. Das sind alle Kosten die das zu erwartende kleine Glück betreffen. Aber für das Paar kommen noch andere Kosten. Man möchte zusammenziehen, ein anderes Auto muss angeschafft werden, ebenso die neuen Möbel für die Einrichtung. Viele Paare denken dann an einen Kredit trotz Mutterschutz.

Die Aussichten

Wissen sollte das Paar, dass ein regelmäßiges Einkommen, eine tadellose Schufa und eine Festanstellung die Bewilligungsmerkmale bei den Banken sind. Durch die Unsicherheit die entsteht, wenn die Frau schwanger ist, lässt die Kreditwürdigkeit sinken. Denn die Bank und oft auch die Mutter wissen nicht, ob nach der Geburt wieder der Beruf ausgeübt wird. Es gibt zwar nach der Geburt das Elterngeld, aber das ist auf 14 Monate beschränkt. Auch ist das Elterngeld geringer als das vorherige Netto-Einkommen. Ein Kredit trotz Mutterschutz ist für Banken eine unsichere Angelegenheit.

Kein Problem dürfte entstehen, wenn der Kredit bis Ende des Elterngeldes zurückbezahlt ist. Demnach wie hoch die Kreditsumme ist, könnte das auch machbar sein. Es dauert ja einige Monate bis ein Kind auf der Welt ist. In dieser Zeit bezieht die werdende Mutter noch ihr komplettes Einkommen. Aber Banken denken weiter und stufen so einen Kredit mit einem höheren Ausfallrisiko ein.

Wird der Kredit trotz Mutterschutz von Beiden aufgenommen und der werdende Vater hat einen Vollzeitjob mit einem ausreichenden Einkommen, so bestehen Chancen auf einen Kredit. Als Kreditnehmer kann dann der Ehemann oder der Partner unterschreiben. Bekommt nun eine alleinstehende Frau ein Kind und hat keinen Partner, dann erhält sie nur einen Kredit wenn sie einen Mitantragsteller oder einen Bürgen benennen kann. Der Bürge haftet dann mit seinem Vermögen für den Kredit. Die selbstschuldnerische Bürgschaft die meistens von den Banken angeboten wird, stellt den Schuldner und den Bürgen gleich.

Das heißt, kann der Kreditnehmer nicht mehr bezahlen, muss dies der Bürge tun. Aus diesem Grund muss er über eine ausgezeichnete Solvenz verfügen. Oft möchte man keinen Fremden als Bürge fragen, aber in den meisten Fällen springen dann die Eltern ein. Das wäre auch eine gute Bürgschaft, denn es herrscht zwischen Kreditnehmer und Bürgen ein absolutes Vertrauern. Wenn der Kreditnehmer den Kredit nur unter erschwerten Bedingungen bezahlen kann, springen dann die Eltern ein.

Der Kredit-Vergleich

Die junge Mutter wird zwar nach der Geburt Elterngeld beziehen, aber das ist merkbar weniger als das letzte Nettogehalt. Zudem ist Elterngeld eine soziale Leistung, die nicht gepfändet werden kann und somit von der Bank nicht als Einkommen gerechnet wird. Wird lediglich ein Kleinkredit beantragt, beispielsweise für einen Kinderwagen oder Ähnliches, so könnte eine kurze Laufzeit gewählt werden, mit der Folge, dass der Kredit trotz Mutterschutz bezahlbar bleibt. So kann der Kredit während der Laufzeit des Elterngeldes komplett getilgt werden.

Um einen Überblick über die Banken zu erhalten, die in solcher Situation einen Kredit vergeben, lohnt sich ein Kredit-Vergleich. Damit sieht das junge Paar nicht nur die besten Anbietern, sondern kann auch gleich die Genehmigungschancen (werden als % angegeben) ersehen. Je niedriger der Prozentsatz ausfällt, je geringer sind die Chancen. Wer von Anfang an dieses Merkmal im Auge behält, der spart Zeit und Geduld. Vielfach wird man dann feststellen, dass der Zinssatz bei den Angeboten bei denen die Genehmigungschancen hoch sind, auch der Zinssatz etwas höher ausfällt. Aber das ist dann allemal besser, als überhaupt keinen Kredit trotz Mutterschutz zu erhalten.

Was versteht man eigentlich unter Mutterschutz?

Der Mutterschutz ist eine allgemein gesetzliche geregelte Zeit, in der sich die werdende Mutter auf die Geburt vorbereiten kann. Normalerweise beginnt der Mutterschutz sechs vor dem ausgerechneten Geburtstermin und hat sein Ende acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Frau keine Arbeit haben, trotzdem bekommt sie ihr vorher verdientes Netto-Einkommen ausbezahlt. Das wird dann nicht mehr gezahlt, wenn die Mutter in die Elternzeit wechselt und Elterngeld bezieht. Das ist eine staatliche Leistung und wird von Banken nicht als Einkommen angesehen.

Die Zeit nach der Geburt ist für die ganze Familie eine aufregende Zeit. Nicht nur das ist es auch eine kostspielige. Es fallen Kosten an, die man vorher gar nicht bedacht hat. Viele sehen darin einen Grund einen Kredit trotz Mutterschutz zu beantragen. Es sind nicht selten Kosten die ein paar tausend Euro betragen. Wurde das Geld nicht angespart, auch die Familie kann nichts dazusteuern, dann wird ein Kredit trotz Mutterschutz fällig.

Ein Ausweg?

Nimmt die werdende Mutter den Kredit online auf, so sieht die Bank ihr die Schwangerschaft nicht an und kann diese auch nicht als Ablehnung nutzen. Es gibt im Internet viele Online-Händler, wo einiges gekauft werden kann, was das Kind so braucht. Man denke hier an den Kinderwagen oder das Kinderbettchen. Die Händler bieten vernünftige Finanzierungen an, so dass auch die Kinderzimmermöbel über den Händler gekauft werden können.

Geht das Paar zusammen in den Kreditvertrag, so erhöhen sich die Chancen auf einen Kredit trotz Mutterschutz, allerdings nur, wenn der Partner einen Vollzeitjob mit einem entsprechenden Einkommen hat. Er könnte dann auch zur Not den Kredit auf seinen Namen nehmen. So braucht niemand von der Schwangerschaft und dem Mutterschutz zu wissen. Da ja das Elterngeld sich anschließt, so besteht zumindest während dieser Laufzeit ein beiderseitiges Einkommen, das etwas reduziert ist.

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