Kredit mit niedrigem Einkommen

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Grundsätzlich wird ein Kunde mit niedrigem Einkommen nicht von der Kreditbewilligung ausgeschlossen. Denn wie Studien belegen, kommen oft Geringverdiener besser über die Runden als ein Besserverdienender. Sollte man eigentlich meinen, das ist aber nur in der Theorie so. Denn je mehr man hat, je mehr man will. Das ist auch bei den Krediten so. So haben Besserverdienende oft mehr Kredite zu bezahlen als ein Kunde mit geringem Einkommen. Logisch werden viele denken, die Einnahmen sehen ja ganz anders aus. Aber es sind auch die Besserverdienenden die in der Schufa stehen, denn viele übernehmen sich einfach. Wer als Geringverdiener einen Kredit mit niedrigem Einkommen braucht, der wird versuchen diesen Kredit korrekt zu bezahlen.

Der Kredit mit niedrigem Einkommen – die Aussichten

Wenn Banken sich bereit zeigen einen Kredit zu bewilligen, so prüfen sie das Einkommen, die Schufa und die Anstellung des Kunden. Man kann diese drei Dinge als Bewilligungsmerkmale für einen ordentlichen Kredit bezeichnen. Möchte nun ein Kunde einen Kredit mit niedrigem Einkommen, so werden etliche Auflagen gemacht. So möchten die Banken Kreditsicherheiten sehen, einen Bürgen oder andere Wertsachen. Sie sichern einen Kredit mit niedrigem Einkommen derart ab, sodass sie gegen alle Eventualitäten abgesichert sind.

Manchmal fragt man sich als Otto Normalverbraucher schon, warum Kunden die ein großes Gehalt haben einen Kredit nach dem anderen genehmigt bekommen, obwohl sie diese auch nur mit Mühe bezahlen können. Gar nicht so selten versucht auch ein Besserverdienender eine Umschuldung durchzuführen, weil er zu viele Kredite aufgenommen hat. Das wird einem Geringverdiener in der Art nicht passieren, die Banken schieben einen Riegel vor.

Natürlich möchte man nicht alles was Banken nicht genehmigen verteufeln. Denn Banken haben ihren Kunden gegenüber eine Obhutspflicht und die sagt aus, dass bei einem Kredit mit niedrigem Einkommen der Kunde die Raten bezahlen können. Deswegen führt die Bank eine Haushaltsrechnung durch. Dabei werden alle Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Ergibt sich daraus noch ein Plus, so zeigt sich die Bank eher geneigt einen Kredit mit niedrigem Einkommen zu bewilligen. Ein Haushaltsplan sollte unbedingt vom Kreditnehmer auch schon vor der Kreditaufnahme selbst durchgeführt werden.

Denn wissen sollte der Geringverdiener, dass ein kleines Einkommen immer relativ anzusehen ist. So kann ein Alleinstehender mit 2.000 Euro brutto ohne weiteres seine Lebenshaltungskosten bezahlen, während ein Familienvater mit zwei Kindern bei diesem Einkommen an der Armutsgrenze sich bewegt. Wer einen Kredit mit niedrigem Einkommen beantragen möchte, der muss seiner Bank klar machen, dass er eine Ratenverpflichtung eingehen kann.

Wer einen guten Kontakt zu seiner Bank hat, der kann mit einem Mitarbeiter den Kredit durchsprechen. Dabei kann oft die Ratenhöhe an das Einkommen angepasst werden. Das heißt, die Laufzeit wird etwas länger sein und insgesamt wird der Kredit teurer sein. Aber die Raten können beglichen werden. Inwieweit die sogenannte Ballonfinanzierung die man vom Autokredit her kennt, bei einem Kredit mit niedrigem Einkommen greift, sei dahingestellt.

Dieser Kredit ist so ausgerichtet, dass während der Kreditlaufzeit nur kleine Raten bezahlt werden. Die Schlussrate am Ende der Laufzeit ist dann hoch. Diese Kreditart macht aber nur Sinn, wenn der Kunde am Ende der Laufzeit eine größere Geldsumme erwartet, beispielsweise aus einer Lebensversicherung oder einem fest angelegten Sparvertrag. Diese Konstellation der Kreditaufnahme ist meist nur machbar bei der Hausbank, wo man den Kunden kennt.

Der Online-Kredit

Wird der Kredit online beantragt, so kommt er wahrscheinlich in ein standardisiertes Prüfverfahren hinein. Ist das Einkommen nicht hoch genug, so wird der Kunde gleich aussortiert. Hier würde sich die Beantragung eines Kreditvermittlers lohnen. Diese Klientel weiß um die Banken die auch noch einen Kredit bewilligen, wenn andere schon abgesagt haben. Dennoch muss der Kredit dem Einkommen angepasst sein.

Die Kreditabsicherung

Findet der Kreditsuchende keinen Kredit, so kann er den Kredit mit einem Bürgen absichern. Der Bürge kann aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis kommen. Man denke hier an die Eltern, Großeltern oder Kinder und Enkel. Aber alle Bürgen müssen solvent sein. Das heißt, kommt es zu einem Kreditausfall muss der Bürge mit seinem Vermögen den Kredit weiter bezahlen. Aus diesem Grund muss ein Einkommen entsprechend hoch sein, seine Schufa sauber und eine feste Anstellung muss vorhanden sein.

Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann der Bürgschaftsvertrag aufgesetzt werden. Die Bürgschaft muss in einer bestimmten Form geschrieben sein, sonst ist die ungültig. Meistens verlangen Banken die selbstschuldnerische Bürgschaft die den Bürgen dem Kreditnehmer gleichstellt. D.h. bezahlt der Kreditnehmer nicht mehr, wird der Kunde herangezogen. Die Bürgschaft wird in die Schufa eingetragen, was unter Umständen seine Bonität reduzieren kann. Ebenfalls muss der Bürge wissen, dass er mit der Bürgschaft ein Risiko eingeht.

Ein zweiter Kreditnehmer könnte ebenfalls den Kredit mit niedrigem Einkommen absichern. Das kann der Ehemann oder der Partner sein. Allerdings muss dieser ebenfalls ein ausreichend hohes Einkommen haben. Das Einkommen muss aus einer nichtselbstständigen Arbeit stammen. Wer arbeitslos oder selbstständig ist, wird diesen Kredit nicht erhalten. Der Arbeitslose bezieht staatliche Leistungen die nicht gepfändet werden können, der Selbstständige hat ein unstabiles Einkommen.

Ist der schufafreie Kredit die Lösung?

Wer eine schlechte Schufa hat, der hat noch schlechtere Karten beim Kredit mit niedrigem Einkommen. Die schufafreien Kredite die für diese Personen in Frage kommen, haben selbst strenge Vorgaben. So muss ein ausreichendes Einkommen vorhandenes ein, dass nicht verpfändet sein darf und einen pfändbaren Anteil von wenigstens 100-150 Euro haben muss. Anhand der Pfändungstabellen kann man einsehen, dass ein Alleinstehender mindestens 1.100 Euro netto haben muss, ein Verheirateter mit Frau und zwei Kindern muss mindestens 2.200 Euro verdienen.

Hat der Kreditsuchende ein Einkommen von 1.100 Euro, so liegt die Pfändungsfreigrenze bei netto 1.079,99 Euro. Bei 1.080,00 Euro sind es gerade einmal 4,28 Euro die gepfändet werden können. Bei einem Einkommen bei einem 4-Personen-Haushalt ist das Einkommen 2.160,00 Euro, der pfändbare Anteil liegt gerade einmal bei 1,29 Euro. Damit der Alleinstehende einen pfändbaren Anteil von wenigstens 81,28 Euro erreicht, muss er 1.190,00 Euro verdienen.

Da diese Kreditart vom Einkommen her gesichert ist, kann sich jemand schon gleich ausrechnen, wer für die schufafreien Kredite in Frage kommt und wer nicht. Trotz aller Werbeversprechen die es im Internet gibt, wird es keinen schufafreien Kredit mit niedrigem Einkommen aus dem Ausland geben.

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