Kredit mit negativer Schufa und Bürge

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Finanzielle Engpässe entstehen immer, wenn man sie am wenigsten brauchen kann, und das Sprichwort vom Unglück, das selten allein kommt, hat auch beim Geld seine Berechtigung. Nach dem Verlust einer Arbeitsstelle fließt das Arbeitslosengeld nicht sofort, die Lastschrift für die Handy-Rechnung wird zurückgebucht, weil das Konto nicht gedeckt ist, und dann geht auch noch die Waschmaschine kaputt.

Der Zahlungsrückstand führt zu einem negativen Eintrag bei der Kreditauskunft SCHUFA. Wer kein regelmäßiges Arbeitseinkommen vorweisen kann und zudem eine negative Bonität – zu deutsch Kreditwürdigkeit – hat, wird es schwer haben, einen Kredit zu bekommen und damit den Engpass zu überbrücken. Die Banken handeln hier nicht nur im eigenen Interesse – sie prüfen, ob der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen später nachkommen kann -, sondern durchaus auch unter dem Aspekt, ihre Kunden vor Überschuldung zu schützen.

Der Ausweg: Kredit mit negativer SCHUFA und Bürge

Wie das Eingangsbeispiel zeigt, geht es nicht darum, mit einem Kredit über seine Verhältnisse zu leben. Wer kein Geld für einen Urlaub hat, sollte auch konsequent darauf verzichten, und die Anschaffung eines neuen Autos kann vielleicht auch noch etwas warten. Laufende Verpflichtungen aus Verträgen, die man nicht sofort kündigen kann, müssen aber erfüllt werden, und Reparaturen an wichtigen Haushaltsgeräten, der Heizung oder dem Pkw kann man nicht lange aufschieben.

Wer selbst aufgrund der aktuellen Lebenssituation nicht die nötige Kreditwürdigkeit besitzt und auch keine Sach- oder Vermögenswerte wie eine Immobilie oder eine kapitalbildende Lebensversicherung als Sicherheit vorweisen kann, der kann sich für einen Kredit mit negativer SCHUFA und Bürge entscheiden. Die Sicherheit, die der Kreditgeber – zum Beispiel die Bank – benötigt, wird hier nicht durch den Kreditnehmer selbst erreicht, sondern durch eine andere Person, den Bürgen.

Gewöhnliche und selbstschuldernische Bürgschaft

Die Kreditbürgschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der gesetzliche Rahmen wird in aller Regel noch durch Vertragsbestimmungen des Kreditgebers ergänzt. Im Grundsatz verpflichtet sich der Bürge durch eine schriftliche Bürgschaftserklärung, für die Kreditverbindlichkeiten einzustehen. Das Gesetz sieht als gewöhnliche Form der Bürgschaft vor, dass der Kreditgeber zunächst die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erfolglos versucht haben muss, wenn dieser nicht zahlt.

In der Praxis ist aber die selbstschuldnerische Bürgschaft üblich. Juristisch formuliert verzichtet der Bürge dabei „auf die Einrede der Vorausklage“, was nichts anderes bedeutet, als dass sich der Kreditgeber direkt an den Bürgen halten kann, ohne zuerst gegen den eigentlichen Schuldner vorzugehen. Der Bürge muss dann zahlen, allerdings geht die Forderung auf ihn über, und er kann selbst versuchen, das Geld vom Kreditnehmer zurückzubekommen.

Freundschaft hört nicht immer beim Geld auf

Der Kredit mit negativer SCHUFA und Bürge ist eine sinnvolle Möglichkeit für alle, die vorübergehend in einer finanziellen Notlage sind und wegen mangelnder Bonität und fehlender Sicherheiten keinen Kredit erhalten. Gut, wenn sie dann auf Freunde zählen können. Der Bürge sollte aber nicht leichtfertig die Bürgschaftserklärung unterschreiben, sondern auch im Interesse des Schuldners prüfen, ob der Kredit mit negativer SCHUFA und Bürge sinnvoll und die spätere Rückzahlung zumindest einigermaßen wahrscheinlich ist. Spätere Zahlungsfähigkeit, aber auch Zahlungswilligkeit sind unbedingte Voraussetzungen für die Bürgschaft. Wenn neben dem geplatzten Kredit auch noch die Freundschaft zerbricht, ist niemandem geholfen.

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