Kredit mit Bürge bei negativer Schufa

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage

Eine negative Schufa bedeutet, dass mindestens ein Negativmerkmal in einer Schufa-Auskunft vorhanden ist, was beispielsweise durch nicht beglichene Rechnungen geschehen kann. In der Wahrnehmung von vielen Verbrauchern gilt dies als ein sicherer Ausschlussgrund bei der Vergabe eines Kredits ohne Bürgen.

Jedoch verhalten sich tatsächlich nicht alle Geldinstitute so rigide, wodurch ein weiches Negativmerkmal einer Kreditgewährung nicht zwingend im Wege stehen muss. Eine Möglichkeit ist ein Kredit mit Bürge bei negativer Schufa. Ein Bürge bedeutet, dass dieser für die Kreditrückzahlung haftet, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann. Für die Bank erhöht sich somit die Kreditsicherheit enorm.

Vorteil eines Bürgen bei der Kreditbeantragung

Ein Bürge ist eine gute Chance, um die Kreditbewilligung zu erreichen, denn viele Antragsteller erhalten den Kredit trotz einer negativen Schufa, wenn sie einen Bürgen anbieten können, da die Wahrscheinlichkeit der ordnungsgemäßen Rückzahlung des Kredits maßgeblich erhöht wird. Jedoch wird nun ebenso der Bürge geprüft und die Voraussetzung für die Kreditbewilligung ist, dass der Bürge über ein Einkommen in einer ausreichenden Höhe sowie eine tadellose Bonität verfügt, das heißt, dass keine Schufa-Einträge vorhanden sind.

Die strenge Einkommensbewertung bei einem Kredit mit Bürge bei negativer Schufa ist nötig, da der Gesetzgeber die Bürgschaft als unwirksam bezeichnet, wenn der Bürge finanziell überfordert werden würde und dies für die Bank bei der Prüfung des Kreditantrages erkannt wird. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften stellt die Bank für die Rechtswirksamkeit der geleisteten Bürgschaft strengere Anforderungen an den Bürgen als an den eigentlichen Kreditnehmer.

Art der Bürgschaft

Wenn das Geldinstitut Kredit mit Bürge bei negativer Schufa vergibt, verlangt diese in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die dem Kreditgeber erlaubt, eine Begleichung des Kredits vom Bürgen zu verlangen. Dafür ist vorab keine Zwangsvollstreckung beim Kreditgeber erforderlich. Die Bank kann neben der ausstehenden Kreditsumme dem Bürgen auch aufgelaufene Zinsen sowie die Kosten der Kündigung des Kredits belasten. Doch es ist üblich, dass zunächst der Kreditnehmer angemahnt wird und ihm gegenüber vorab die Beanspruchung der Bürgschaft bei einer Nichtzahlung angekündigt wird.

Für den Fall, dass es dazu kommt, dass ein Bürge den Kredit begleicht, dann hat der Bürge einen Anspruch darauf, dass der von ihm gezahlte Betrag durch den eigentlichen Kreditnehmer zurück erstattet wird. Dieser Anspruch muss auch nicht gesondert vereinbart werden, denn er ergibt sich beim Kredit mit Bürge bei negativer Schufa aus dem Wesen der Bürgschaft automatisch. In der Realität ist es jedoch möglich, dass die Rechtsansprüche aus der geleisteten Bürgschaft nicht durchgesetzt werden können, da der Kreditnehmer für die Schuldentilgung nicht ausreichend solvent ist.

Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage